Finanzordnnung

Finanzordnung
des Obst- und Gartenbauvereins Egelsbach e.V.

Geltungsbereich

Die Finanzordnung des Obst- und Gartenbauvereins Egelsbach e.V. gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten des Vereins.

Alle Bankauszüge und Belege sind im Original vorzulegen.

Jede Buchung muss durch einen Beleg nachgewiesen werden.

Die Belege müssen den jeweiligen geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Fehlerhaft ausgestellte Belege sind zu berichtigen.

Kostenerstattungen sind möglichst im Monat der Entstehung, spätestens jedoch im Folgemonat abzurechnen.

Für Veranstaltungen des Vereins ist eine Abrechnung auf dem dafür vorgesehenen Formular, spätestens im Folgemonat nach Beendigung der Veranstaltung zu erstellen.

Der Vorstand des Vereins kann über die laufenden Guthaben des Vereins, im Sinne des Vereinszweckes laut Satzung, frei verfügen. Verfügungen über die Rücklagen des Vereins können nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen, wobei der Vorstand über die anfallenden Zinsen aus den Rücklagen verfügen kann.

Die sich aus den Buchungen der Abrechnungen ergebenden Salden müssen mit dem Kassenbestand und den Bankauszügen übereinstimmen. Zum 31.12. jeden Jahres ist die Abgabe eines Kassenprotokolls zwingend erforderlich.

Der 1. Vorsitzende und der Kassenwart des Vereins bestätigen am Jahresende die ordnungsgemäße und lückenlose Erfassung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben.

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind zu beachten.

Die von den Vereinsmitgliedern gewählten Revisoren prüfen die Jahresabrechnung und erstatten der Mitgliederversammlung anlässlich der Jahreshauptversammlung einen Prüfbericht.

Die Veröffentlichung der Jahresabrechnung erfolgt anlässlich der Jahreshauptversammlung.

Im Jahresabschluss sind die gesamten Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen und das Vermögen und die Schulden aufzuführen.

Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos abzuwickeln.

Der gesamte Zahlungsverkehr ist über Bankkonten des Vereins oder über die Kasse des Vereins abzuwickeln.

Die Finanzordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 24. April 2014 beschlossen.

Änderungen der Finanzordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

 

Egelsbach, 24. April 2014

 

 

                gez. Albert Rosenberger        gez. Heinz Spengler

            (Albert Rosenberger) (Heinz Spengler)
            1. Vorsitzender           2. Vorsitzender